Taxifahrten

Die Stadt Wetzlar stellt das sogenannte „Pflichtfahrgebiet“ dar. Hier besteht für den Taxiunternehmer die Beförderungspflicht nach § 22 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), sowie die Tarifpflicht nach § 51 PBefG.

Wenn Sie innerhalb des Pflichtfahrgebietes mit dem Taxi fahren möchten, ist der Taxifahrer dazu verpflichtet, das Taxameter einzuschalten.

Wenn Sie außerhalb des Pflichtfahrgebietes mit dem Taxi fahren möchten, kann zwischen dem Fahrgast und dem Taxifahrer ein Fahrpreis frei vereinbart werden.

Wir sind rund um die Uhr für Sie da.

 

Wir freuen uns auf Sie.